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Fallaufkommen

ImJahr 2011 lag das Fallaufkommen bei acht Fällen, in denen es zu einer persönlichen Beratung kam sowie vier Vorkommnissen. Bei einem Vorkommnis hat die Opferberatung Kenntnis von einem Vorfall erhalten und versucht, mit der/dem Betroffenen Kontakt aufzunehmen und sie/ihn über das Beratungsangebot zu informieren. Eine persönliche Beratung fand letztlich jedoch nicht statt. Gründe hierfür können unterschiedlich gelagert sein, es ist zu vermuten, dass einfach keine Beratung gewünscht wurde.

Die Betroffenen, die sich an die Opferberatung wandten, taten dies aus verschiedenen Gründen. Häufig suchten sie in den Gesprächen nach Verständnis, konnten über das Geschehene sprechen und hatten das Gefühl, ernst genommen zu werden, was bei vielen zu einem besseren Verarbeiten des Erlebten beigetragen hat. Die einzelnen Betroffenen wurden Opfer verschiedener Delikte wie Sachbeschädigung (Schädigung des PKW, Reifen aufgestochen, Grafittis, Hakenkreuzschmierereien etc.), Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung sowie Diskriminierung oder Zeugin bei der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen (öffentlicher Hitlergruß).

So wandte sich beispielsweise eine Geschädigte an die Beraterin, da ihr wiederholt das Auto beschädigt wurde, unter anderem wurde ein Hakenkreuz mit weißer Farbe auf die Motorhaube geschmiert und die Reifen zerstochen. Der Betroffenen war es wichtig ernst genommen zu werden, da sie bei der Polizei bei Anzeigenerstattung gegenteilige Erfahrungen gemacht hat. Auch wurde ihr das Angebot unterbreitet, ihr einen Rechtsbeistand zu vermitteln. Letztlich stellte sich heraus, dass die Täter aus der Nachbarschaft kamen, in der sie auch aufgrund ihrer politischen Tätigkeit sehr engagiert ist, so dass sie letztlich eine außergerichtliche Schlichtung wünschte. Ähnlich wie die Betroffeneinformieren sich viele über Vorgehensweisen im Umgang mit der Polizei bzw. bei einer Anzeigenerstattung, Opferentschädigungsmöglichkeiten oder über die Vermittlung zu Traumatherapeuten bzw. Rechtsanwälten.


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