Die Daten über Art und Umfang der abgeleisteten Arbeit sowie die Anzahl der zur gemeinnützigen Arbeit vermittelten Straffälligen werden kontinuierlich erfasst und monatlich bzw. jährlich ausgewertet.
Auszug aus der Jahresstatistik 2011
Landgerichtsbezirk Mainz
Im Rahmen der Geldstrafentilgung haben 561 Personen (Vorjahr: 657 Personen) insgesamt 59.877 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet. Dies entspricht 9.980 Tagessätzen - somit wurden 948.100,- Euro an Inhaftierungskosten eingespart (Vorjahr: 967.100,- Euro).
Weiterhin wurde durch Beauftragung der Justizbehörden Mainz (STA/AG) im Rahmen von - Bewährungsauflagen = 3.307 Stunden (Vorjahr: 5.484) und - vorläufigen Verfahrenseinstellung nach § 153 a StPO = 4.185 Stunden (Vorjahr: 5.027) abgeleistet.
Auswärtige Landgerichtsbezirke
Hier wurden im Rahmen der Geldstrafentilgungen zusätzlich 11.380 Stunden (Vorjahr: 11.492) gemeinnützige Arbeit geleistet, so dass geschätzte* 180.215,- Euro Inhaftierungskosten eingespart werden konnten.
Weiterhin wurde durch Beauftragung auswärtiger Justizbehörden (STA/AG) im Rahmen von - Bewährungsauflagen = 6.103 Stunden (Vorjahr: 8.891) und - vorläufige Verfahrenseinstellung nach § 153 a StPO = 1.337 Stunden (Vorjahr: 2.353) abgeleistet.
Alles in allem haben 994 Personen eine stolze Summe von insgesamt 86.189 Stunden (gerundet) gemeinnützige Arbeit geleistet. Dies entspricht 14.366 Tagessätzen und somit Einsparung von geschätzten* 1.364.770,- Euro an Inhaftierungskosten (Vorjahr: 1.493.590,- Euro).
Übersichtstabelle über abgeleistete Stunden
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Die Daten über Art und Umfang der abgeleisteten Arbeit sowie die Anzahl der zur gemeinnützigen Arbeit vermittelten Straffälligen werden kontinuierlich erfasst und monatlich bzw. jährlich ausgewertet.
Auszug aus der Jahresstatistik 2011
Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach
Im Rahmen der Geldstrafentilgung haben 133 Personen insgesamt 15.658 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet. Dies entspricht 2.610 Tagessätzen - somit wurden 247.950,- Euro an Inhaftierungskosten eingespart.
Weiterhin wurde durch Beauftragung der Justizbehörden Bad Kreuznach (STA/AG) im Rahmen von - Bewährungsauflagen = 424 Stunden und - vorläufigen Verfahrenseinstellung nach § 153 a StPO = 3.739 Stunden abgeleistet.
Auswärtige Landgerichtsbezirke
Hier wurden im Rahmen der Geldstrafentilgungen zusätzlich 4.113 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet, so dass geschätzte* 65.170,- Euro Inhaftierungskosten eingespart werden konnten.
Weiterhin wurde durch Beauftragung auswärtiger Justizbehörden (STA/AG) im Rahmen von - Bewährungsauflagen = 524 Stunden und - vorläufige Verfahrenseinstellung nach § 153 a StPO = 400 Stunden abgeleistet.
Alles in allem haben 321 Personen eine stolze Summe von insgesamt 24.858 Stunden (gerundet) gemeinnützige Arbeit geleistet. Dies entspricht 4.144 Tagessätzen und somit Einsparung von geschätzten* 393.680,- Euro an Inhaftierungskosten.
Übersichtstabelle über abgeleistete Stunden
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