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RESÜMEE

Zum 01. Juli 2010 wurde die gemeinnützige Arbeit im gesamten Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach übernommen. Dazu wurde eine neue Fachstelle "Gemeinnützige Arbeit" in Bad Kreuznach eingerichtet und eine Vollzeitkraft eingestellt. Die Zusammenarbeit hat sich bestens entwickelt und die Fallzahlen haben sich gegenüber dem Vorjahr erhöht (siehe Jahresbericht Bad Kreuznach).

In der Außenstelle Worms werden weiterhin die Vermittlungs- und Überwachungsarbeiten der von der Bewährungshilfe zugewiesenen Fälle wahrgenommen. Hier ist ein leichter Rückgang der Fallzahlen zu verzeichnen (2009: 61 Fälle, 2010: 70 Fälle, 2011: 57 Fälle), allerdings wurden einige ältere Fälle wieder in Auftrag gegeben. Die Zusammenarbeit mit den Bewährungshelfern/Innen vor Ort funktioniert problemlos, das Angebot wird inzwischen von allen Bewährungshelfer/Innen (bis auf eine Ausnahme) genutzt.

Im Vergleich zum Vorjahr wurde im Landgerichtsbezirk Mainz erneut eine tendenzielle Erhöhung von Bewährungsverfahren und vorläufigen Verfahrenseinstellungen nach § 153 a StPO verzeichnet. Dagegen sind die Verfahren von auswärtigen Landgerichtsbezirken etwas rückläufig.

Die Frauenquote hat sich im Vergleich zu den letzten Jahren erneut erhöht. Der Anteil beträgt derzeit 25 % (im Jahr 2009: 19 %).

Bei den Delikten ist auffällig, dass sich Betrugsfälle und Beförderungserschleichung erhöht haben, gleichzeitig sind Delikte im Bereich Körperverletzung deutlich zurückgegangen (fast um die Hälfte im Gegensatz zu 2009).

Gegenüber dem Vorjahr gab es in 2011 einen leichten Rücklauf der eingegangen Fälle. Somit ist unsere letzte Prognose eingetroffen. Ein Hauptgrund dafür ist der wirtschaftlicher Aufschwung und die damit geringere Arbeitslosigkeit. Da der Hauptanteil der Zuweisungen Geldstrafen sind, macht es sich hier besonders bemerkbar.

RESÜMEE / Prognose Bad Kreuznach

Zum 17. Mai 2010 wurde die gemeinnützige Arbeit im gesamten Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach übernommen. Die Entwicklung ist als erfreulich zu bezeichnen. Im Vergleich der absoluten Zahlen ist festzuhalten, dass im Jahre 2010 insgesamt 303 Fälle der Staatsanwaltschaften zugewiesen wurden, 2011 bereits 357 (!) Fälle vorlagen. Ergibt eine Steigerung von 17 %. Im Zahlenspiegel der abgearbeiteten Tage ist festzustellen, dass im Jahr 2011 ein Minus zu verzeichnen ist. So waren es im Jahr 2010 insgesamt 4.466 Tage die abgearbeitet wurden, im Jahr 2011 waren es 4.144.

Die Bedeutung der Vermittlungstätigkeit ist immer wieder hervorzuheben, da die Sozialdienststellen darauf vertrauen, dass die relevanten Fragen bei der Arbeitsaufnahme vorab geklärt sind. Dies bezieht sich auf die vielfältigen psychosozialen Probleme und finanziell desolaten Bedingungen, unter denen die Klienten oftmals leiden.
Bei der gesamten Klientel ist festzustellen, dass die soziale Benachteilung weiter voranschreitet, die Problemstellungen sich weiter verschärfen. Wohnungsnot, Krankheit, Behinderungen, Arbeitslosigkeit und Überschuldung sind Merkmale, die bei der Beratungstätigkeit einen bereiten Raum einnehmen. Weiterhin ist festzustellen, dass zwar immer mehr Klientel berufstätig ist, ihnen aber trotzdem die finanzielle Möglichkeit fehlt, die Geldstrafen zu bezahlen.

Bedingt durch die multifaktoriellen Schwierigkeiten der zu vermittelnden Klientel sind oft persönliche Gespräche erforderlich, bevor eine Vermittlung zustande kommen kann. Auch die Einsatzstellen, in denen gemeinnützige Arbeit abgeleistet wird, müssen intensiver betreut werden bzw. auf die Klientel vorbereitet werden.

Inzwischen verfügt der Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach über ca. 200 Einrichtungen, in den die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit möglich ist. Die Kontakte werden stetig weiter ausgebaut, um eine möglichst breite Palette von Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung zu haben.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich die Position der Opfer- und Täterhilfe in Bad Kreuznach bei der Justiz gefestigt hat und ein Beispiel der Privatisierung von öffentlichen Aufgaben darstellt.

Die Arbeit der Opfer- und Täterhilfe wird von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach positiv aufgenommen und allseits anerkannt, insbesondere auch bei den betroffenen Mitbürgern.


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