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(AAT) - Anti-Aggressivitäts-Training

Die Akzeptanz von Gewalt sowie die Bereitschaft zur Gewaltanwendung haben in den letzten Jahren insgesamt - und besonders bei jungen Menschen - zugenommen. Sie wird in weiten Kreisen als legitimes Mittel verstanden, die eigenen Interessen gegen andere durchzusetzen oder seine persönliche Frustration abzubauen. Gewalt setzt erkennbar früher ein und gestaltet sich brutaler. Noch vorhandene Hemmschwellen verschwinden ganz und damit ein Gefühle des Mitleids mit dem Opfer. Mit zunehmender Sorge muss sich diesbezüglich einer qualitativ veränderten Gewalt zugewandt werden. Gewalttätige Menschen und vor allem ihre Angriffe auf unbeteiligte Mitbürger sind zu einem vorrangigen gesellschaftspolitischen Thema avanciert.

In den vergangenen Jahren versucht man sich nun bundesweit diesem Problemfeld mit den unterschiedlichsten Methoden zu stellen. Eine davon ist das Antiaggressivitätstraining (AAT) oder Antigewalttraining (AGT). Das von Prof. Jens Weidner entwickelte Training wurde erstmals 1987 in der JVA Hameln angewandt und hat sich bis heute als eine erfolgreiche Möglichkeit in der „Behandlung“ von Körperverletzern erwiesen.

Zielgruppe

Zielgruppe sind Menschen, die erstmals oder wiederholt wegen körperlicher Gewalt gegen Andere aufgefallen sind. Rücksichtsloses und gegenüber pädagogischen Interventionen resistentes Verhalten sind typisch.
Einsicht in die Folgen für die Opfer oder Schuldgefühle bestehen in der Regel nicht.

Es sind insbesondere:
Straftaten gegenüber dem Leben (§§ 211, 212, 213 StGB)
Körperverletzung (§§ 223, 223 a, 224, 226 StGB)
Schwerer Raub (§ 250 StGB)

Finanzierung des AAT/AGT

Die Finanzierung erfolgt, sofern es sich bei den Teilnehmern des AAT/AGT um Jugendliche oder Heranwachsende mit einer gerichtlichen Auflage handelt, über die zuständigen Jugendämter.
Die Jugendgerichtshilfe nimmt diesen Auftrag normalerweise auch an. Wenn jedoch aufgrund des Alters der Straftäter oder sonstigen Gründen das KJHG nicht greift, gibt es bisher keine gesetzliche Grundlage der Kostenübernahme durch einen kommunalen oder anderen Träger.

Erwachsene Teilnehmer des AAT/AGT zahlen ihre Teilnahme am Training selbst, wenn sie finanziell dazu in der Lage sind. Eine Staffelung bezüglich der Einkommenshöhe und der damit verbundenen Belastbarkeitsgrenze wurde eingeführt und hat sich bewährt. Für diejenigen Klienten, die Hartz IV Empfänger sind oder über ein gleichwertig geringes Einkommen verfügen, wird die Trainingsgebühr von OUTH übernommen.OUTH selbst ist dabei ausschließlich auf Geldbußenzuweisungen angewiesen, die von den zuweisenden juristischen Stellen geleistet werden sollen.
Leider mussten 2010 fast ausschließlich Kostenübernahmen vom Verein geleistet werden, sodass die Finanzierung der AAT/AGT –Kurse finanziell kaum noch zu bewältigen war. Hier ist mehr und mehr eine breitere Unterstützung von Seiten der zuständigen Gerichte und Staatsanwaltschaften gefragt, um dauerhaft diese Maßnahme zur Verfügung stellen zu können.

Organisation und Inhalt des AAT

Das AAT/AGT ist eine Gruppenmaßnahme und umfasst einen Trainingszeitraum von ca. 80 Stunden innerhalb von 5-7 Monaten. Die Gruppengröße besteht aus maximal 9 Teilnehmern mit mindestens zwei ausgebildeten AAT/AGT –Trainern und einem Praktikanten. Bei Bedarf werden für besondere Themen weitere Fachleute hinzu gezogen.

Im Jahre 2010 fanden erstmals vier AAT/AGT-Kurse statt – ein Novum in der Vereinsgeschichte !

Drei AAT/AGT - Männergruppen mit, zu Beginn neun Teilnehmern in Mainz und Worms statt, von denen 6/4//8 den Kurs beendet haben. Schon Ende 2009 begann – ebenfalls eine erstmalige Neuerung, ein reines Frauen–AAT/AGT mit vier Teilnehmerinnen. Der Kurs wurde im Frühjahr 2010 mit drei Teilnehmerinnen erfolgreich
abgeschlossen.

In allen Fällen fand mit den TeilnehmerInnen im Vorfeld ein intensives Vorgespräch statt, davon im Jahre 2010 insgesamt 83 in Mainz und Worms. Hierbei soll die Motivation und Eignung (psychische Belastbarkeit, Alkohol oder Drogenproblematik, Sprachkompetenz) des Klienten geklärt werden. Um die teilweise lange Wartezeit zu überbrücken, werden bis zum Gruppenbeginn in besonderen Fällen auch Einzelgespräche geführt.

Die inhaltliche Arbeit im AAT/AGT basiert auf der Grundidee, die Täter an ihre eigenen Gewaltanteile (Biographien), an die Opferperspektive und an ihre Rechtfertigungsgründe heranzuführen.
Sie werden mit ihren aggressiven und gewalttätigen Verhaltensweisen konfrontiert und sollen im Training die möglichen Konsequenzen ihrer Taten „durchleben“. Sie müssen sich mit ihren Taten und den Verletzungen ihrer Opfer auseinander setzen.
Wenn es gelingt, die Gewaltverherrlichung zu erschüttern, Schuldgefühle zu wecken und Mitleid mit den Opfern zu erzeugen, verlieren die Täter den Spaß an der Gewalt und entwickeln Hemmungen, jemanden zu verletzen. Dann werden sie bereit sein zu lernen, sich anders stark zu fühlen und zu akzeptieren bzw. die Anerkennung des sozialen Umfelds für sich zu gewinnen.

Die Ziele des AAT:

-
Erzeugung von Betroffenheit und Empathie für die Opfer
- Stärkung von Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein
- Entwicklung neuer Handlungsstrategien zur Konfliktlösung
- Erlernen einer Reflexionsfähigkeit
- Umgang mit Fremdkritik

Die inhaltliche Arbeit im AAT basiert auf der Grundidee, die Täter an ihre eigenen Gewaltanteile (Biographien), an die Opferperspektive und an ihre Rechtfertigungsgründe heranzuführen. Sie werden mit ihren aggressiven und gewalttätigen Verhaltensweisen konfrontiert und sollen im Training die möglichen Konsequenzen ihrer Taten „durchleben“. Sie müssen sich mit ihren Taten und den Verletzungen ihrer Opfer auseinander setzen.

Wenn es gelingt, die Gewaltverherrlichung zu erschüttern, Schuldgefühle zu wecken und Mitleid mit den Opfern zu erzeugen, verlieren die Täter den Spaß an der Gewalt und entwickeln Hemmungen, jemanden zu verletzen. Dann werden sie bereit sein zu lernen, sich anders stark zu fühlen und zu akzeptieren bzw. die Anerkennung des sozialen Umfelds für sich zu gewinnen.


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